Investförderung
Dank der infrastrukturellen Voraussetzungen und der geographisch günstigen Lage ist Großenhain seit jeher ein beliebter Standort für Gewerbe, Wirtschafts- und Handelsbetriebe. Investoren schätzen vor allem die unproblematische Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und das große Potential an Fachleuten.
Fördermittel der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen und andere Instrumente der Wirtschaftsförderung stehen zur Verfügung und unterstützen unternehmerische Initiativen. Die Stadt befindet sich in einem Gebiet höchster Förderpriorität.
Die Ausschöpfung des max. Subventionswertes für förderfähige Investitionskosten in Höhe von 50% ist nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" möglich.
Individuelle Fördermittelberatungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und der Sächsischen Aufbaubank. Darüber hinaus ist der Erhalt von Förderbroschüren über das Amt für Wirtschaftsförderung möglich.
In der Fördermittelpräsentation und über den Link der Sächsischen Aufbaubank finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme.
Links:
Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH
Sächsische Aufbaubank SAB
Förderrichtlinie der Stadt Großenhain (KU-Richtlinie)
Die Förderrichtlinie der Stadt Großenhain richtet sich im Rahmen des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung an kleine Unternehmen (KU-Richtlinie) im Fördergebiet "Äußerer Stadtring" der Großen Kreisstadt Großenhain. Es sollen Anreize zur Stärkung und Ergänzung der örtlichen Wirtschaftsstruktur geboten werden.
Gefördert werden kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels oder Dienstleistungsbereiches (max. 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz weniger als 10 Mio. €). Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Kostenanteilsfinanzierung als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz für ein Vorhaben beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Bei einer erhöhten Arbeitsplatzbeschaffung kann auf max. 40% erhöht werden. Die Zuwendung kann sich zwischen 2.000 € und 35.000 € bewegen.
Eine Kurzvorstellung der Förderrichtlinie mittels Faltblatt, die Antragsunterlagen sowie die vollständige Richtlinie finden Sie hier zum Download.
Antrag KU-Foerderung Grossenhain.pdf (258,0 kB)
Faltblatt_KU-Richtlinie_Stadt_Grossenhain.pdf (944,9 kB)
Foerderrichtlinie kleine Unternehmen Grossenhain.pdf (625,7 kB)
Unternehmer Sofortkredit
Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen stehen ab sofort eine neue Finanzierungslösung zur Verfügung. Für Darlehen bis zu 100.000 Euro gewährleistet ein veränderter Ablauf eine zügige Kreditentscheidung innerhalb von zehn Werktagen nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen.
Die Betriebsberater der Kammern unterstützen die Unternehmen beim Zusammenstellen der Unterlagen. Hausbank und Bürgschaftsbank Sachsen prüfen im Parallelverfahren und entscheiden innerhalb kurzer Zeit über den Antrag. Im Falle einer Kreditvergabe übernimmt das Bürgschaftsbank Sachsen eine Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kosten - maximal 80.000 Euro.
Informationen zum Antrag erhalten Sie bei den Betriebsberatern der Kammern, Ansprechpartner der Hausbanken oder direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen.
Den Bürgschaftsantrag finden Sie unter www.bbs-sachsen.de.
Weitere Hinweise wie Ansprechpartner, einzureichende Unterlagen sowie eine Beispielrechnung finden Sie hier zum Download.
Innovationsprämie für kleine und mittlere Unternehmen
Die "InnoPrämie" führt kleine und mittlere Unternehmen an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heran. Förderfähig sind die Inanspruchnahme externer Forschung- und Entwicklungs-Dienstleistungen für die Planung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bzw. für die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Die Förderhöchstgrenze beträgt 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.
Förderrichtlinien sowie Antragsformulare finden Sie unter www.sab.sachsen.de/innopraemie.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie im Faltblatt zum Download.

