Paß- und Meldewesen

Das Einwohnermeldeamt finden Sie im Erdgeschoss des Rathauses.
Öffnungszeiten:

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sonnabend

jeden 1. Sonnabend im Monat 
09:00 Uhr- 12:00 Uhr


Ansprechpartner:

Frau Opitz
Tel: 03522 304 -143
Frau Gleichert Tel: 03522 304 -144
Frau Dittkrist
Tel: 03522 304 -142


Telefax: 03522 304-145


Wir erledigen für Sie:

An- und Ummeldungen von Wohnungen

Melderegisterauskünfte und Meldebescheinigungen

Pass- und Ausweisangelegenheiten

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte (Beantragung)

Wehrerfassung

Beglaubigungen

BUNDESPERSONALAUSWEIS

Gültigkeit: 10 Jahre / 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

Gebühr: 28,80 €/ 22,80 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild biometrietauglich
  • bisheriger Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

 

VORLÄUFIGER BUNDESPERSONALAUSWEIS

Gültigkeit: 3 Monate

Gebühr: 10,- €

Gleichzeitig ist der endgültige Bundespersonalausweis zu beantragen, sofern kein gültiger Pass vorliegt.

Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild biometrietauglich
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • bisheriger Personalausweis

 

REISEPASS

Gültigkeit: 10 Jahre / 6 Jahre bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung

Gebühren: 59,- € / 37,50 € bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung, Reisepass mit 48 Seiten: 81,00 €

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde

Personen unter 18 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung):

  • Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes durch Unterschrift auf dem Antrag

Eintrag der Kinder bis 16 Jahre: Nicht mehr möglich

 

VORLÄUFIGER REISEPASS

Gültigkeit: 1 Jahr

Gebühren: 26,- €

Eintrag der Kinder bis 16 Jahre: Nicht mehr möglich

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde

Personen unter 18 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragsstellung)

  • Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes durch Unterschrift auf dem Antrag

 

KINDERREISEPASS

Gültigkeit: 6 Jahre, Verlängerung für 6 Jahre möglich, maximal bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren: 13,- €

Antragstellung durch die personensorgeberechtigten Eltern (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses bei Kindern aus geschiedenen Ehen)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
  • Geburtsurkunde
  • Für Kinder ab 10 Jahre Unterschrift des Kindes nötig
  • Augenfarbe und Größe des Kindes 

 

BEGLAUBIGUNGEN

Von Behörden ausgestellte Urkunden und Zeugnisse werden gebührenpflichtig beglaubigt. Ebenso werden Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt.

Es dürfen keine standesamtlichen Urkunden und Urkunden in Grundstücksangelegenheiten beglaubigt werden.

 

FAMILIENPASS

Ausgabe Familienpass für Bürger der Stadt Großenhain