Paß- und Meldewesen
Das Einwohnermeldeamt finden Sie im Erdgeschoss des Rathauses.
Öffnungszeiten:
| Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
| Sonnabend |
jeden 1. Sonnabend im Monat 09:00 Uhr- 12:00 Uhr |
Ansprechpartner:
| Frau Opitz |
Tel: 03522 304 -143 |
| Frau Gleichert | Tel: 03522 304 -144 |
| Frau Dittkrist |
Tel: 03522 304 -142 |
Telefax: 03522 304-145
Wir erledigen für Sie:
An- und Ummeldungen von Wohnungen
Melderegisterauskünfte und Meldebescheinigungen
Pass- und Ausweisangelegenheiten
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte (Beantragung)
Wehrerfassung
Beglaubigungen
BUNDESPERSONALAUSWEIS
Gültigkeit: 10 Jahre / 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Gebühr: 28,80 €/ 22,80 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- 1 Lichtbild biometrietauglich
- bisheriger Personalausweis
- Geburts- oder Eheurkunde
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
VORLÄUFIGER BUNDESPERSONALAUSWEIS
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühr: 10,- €
Gleichzeitig ist der endgültige Bundespersonalausweis zu beantragen, sofern kein gültiger Pass vorliegt.
Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:
- 1 Lichtbild biometrietauglich
- Geburts- oder Eheurkunde
- bisheriger Personalausweis
REISEPASS
Gültigkeit: 10 Jahre / 6 Jahre bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung
Gebühren: 59,- € / 37,50 € bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung, Reisepass mit 48 Seiten: 81,00 €
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
- Personalausweis oder bisheriger Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde
Personen unter 18 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung):
- Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes durch Unterschrift auf dem Antrag
Eintrag der Kinder bis 16 Jahre: Nicht mehr möglich
VORLÄUFIGER REISEPASS
Gültigkeit: 1 Jahr
Gebühren: 26,- €
Eintrag der Kinder bis 16 Jahre: Nicht mehr möglich
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
- Personalausweis oder bisheriger Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde
Personen unter 18 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
- Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes durch Unterschrift auf dem Antrag
KINDERREISEPASS
Gültigkeit: 6 Jahre, Verlängerung für 6 Jahre möglich, maximal bis zum 12. Lebensjahr
Gebühren: 13,- €
Antragstellung durch die personensorgeberechtigten Eltern (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses bei Kindern aus geschiedenen Ehen)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- 1 Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
- Geburtsurkunde
- Für Kinder ab 10 Jahre Unterschrift des Kindes nötig
- Augenfarbe und Größe des Kindes
BEGLAUBIGUNGEN
Von Behörden ausgestellte Urkunden und Zeugnisse werden gebührenpflichtig beglaubigt. Ebenso werden Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt.
Es dürfen keine standesamtlichen Urkunden und Urkunden in Grundstücksangelegenheiten beglaubigt werden.
FAMILIENPASS
Ausgabe Familienpass für Bürger der Stadt Großenhain

